Der Kirchenvorstand ist nach der Kirchengemeindeordnung zusammen mit dem Pfarramt das Leitungsorgan unserer Gemeinde. Er setzt sich in unserer Gemeinde zusammen aus den Pastoren und den gewählten bzw. berufenen ehrenamtlichen Kirchenvorstehern.
Alles was in unserer Kirchengemeinde geschieht, wird vom Kirchenvorstand als dem Entscheidungsgremium, das von den Gemeindemitgliedern demokratisch gewählt worden ist, entschieden. Der Kirchenvorstand sorgt für die Besetzung der Pfarrstellen und anderer gemeindlicher Ämter und für die Berufung und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen. Er nimmt die Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude, der Grundstücke und des Friedhofs.